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Prüfung nach DGUV V3

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Pflicht zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Jedes Unternehmen ist nach der DGUV Vorschrift 3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, ehemals BGV A3) verpflichtet, alle elektrischen Anlagen Betriebsmittel in regelmäßigem Turnus zu überprüfen und dies zu dokumentieren. Das gilt für ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel, für Maschinen und elektrische Anlagen. Diese Vorschrift ist durchaus sinnvoll, da es durch schadhafte Geräte zu ernsthaften Unfällen und Verletzungen bis hin zu Bränden kommen kann.

Die gesetzlichen Vorschriften zur elektrotechnischen Betriebsmittelprüfung und Beurteilung sind:

  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3
  • SGB VII Unfallversicherung
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung.

Und auch für die Qualifikation der Elektrofachkraft gibt es Vorgaben. Bei so vielen Vorschriften, die sich noch dazu jährlich ändern können, ist es schwer die Übersicht zu behalten. Daher ist es sinnvoll, diese Prüfung zu vergeben. Unsere kompetenten Elektrofachkräfte kümmern sich gern um eine DGUV-konforme Prüfung Ihrer Geräte. Nach einer erfolgreichen, kompletten Geräteprüfung erhält Ihr Gerät die notwendige Prüfplakette.

  • Eine gewissenhafte Prüfung nach DGUV V3 gewährleistet die
  • Sicherheit in Ihrem Betrieb
  • Schadensprävention und den
  • Versicherungsschutz

Schützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ihr Betriebsvermögen! 
Eine Prüfpflicht ist auch eine Prüfverantwortung. 

Fordern Sie gleich ein unverbindliches Angebot an: office@fiwagroup.com